ubervershuldung

SLT hilft Einzelpersonen, Unternehmen und Körperschaften, die keinen Zugang zu traditionellen Lösungen haben, ob sie nun insolvent sind oder nicht, bei der Bewältigung der Krise durch den Einsatz der neuen Instrumente, die durch das Gesetz 3/2012 geregelt werden.

Die Instrumente des Konkursrechts

Die so genannten Nicht-Konkursbeteiligten, d.h. Privatpersonen, nicht-kommerzielle Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe, Handwerker und allgemein kleine Unternehmen, Freiberufler, unbeschränkt haftende Gesellschafter, vollstreckbare Bürgen sowie die Erben des verstorbenen Unternehmers können nun auf Instrumente zurückgreifen, die denen des Konkursgesetzes sehr ähnlich sind, indem sie den Gläubigern einen Vorschlag für die Liquidation des Vermögens oder einen Plan, den so genannten Verbraucherplan, unterbreiten. Das Ergebnis ist, die Liquidation unter Vermeidung einzelner, oft sehr schädlicher Exekutivverfahren zu steuern und das langsame, aber unaufhaltsame Anwachsen der Zinsen insbesondere gegenüber Finanzinstituten zu stoppen. Alle Schuldpositionen können und müssen ihren Platz in diesem Plan finden, auch die Steuerbehörden, wenn auch mit einigen Einschränkungen.

SLT begleitet den Schuldner auf dem Weg der persönlichen oder unternehmerischen Wiederherstellung, mit der gleichen Logik der Wiederherstellung der Rentabilität, im eigenen oder indirekten Sinne, und der Verwaltung der effizientesten Instrumente, die Risiken, Nutzen und Konsequenzen in Aussicht stellen.