arbeitsrecht

Die Kanzlei hat große Erfahrung in der Unterstützung sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers in allen Hauptbereichen, aus denen sich das Arbeitsrecht zusammensetzt, entwickelt, und zwar insbesondere:

  • Unterstützung bei Verfahren zur Konsultation der Gewerkschaften gemäß Art. 47 des Gesetzes Nr. 428/90 und Art. 2 der Gesetzesverordnung Nr. 18/2001 über die Übertragung von Unternehmensteilen und Fusionen mit automatischem Übergang von Arbeitsverhältnissen
  • Mobilitätsverfahren, freiwillige Abfindungspläne, CIGO, CIGS, Solidaritätsverträge
  • Einzel- und Massenentlassungen
  • Disziplinarverfahren: Disziplinarvorwürfe und Verhängung von Sanktionen
  • Unterstützung des Kunden im Rahmen von Inspektionen durch Verwaltungsorgane und anschließenden Rechtsstreitigkeiten gegen INPS, INAIL und Bewertungen des Arbeitsministeriums
  • Arbeitsrechtliche Vergleiche, auch im geschützten Rahmen, zur einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen und zur gütlichen Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten
  • Beratung in Bezug auf die oben erwähnten Bereiche
  • Prozessführung in aktiven und passiven Fällen, die sich auf die in den vorangegangenen Punkten genannten Bereiche beziehen, sowie in Fragen der Unfälle, der Arbeitssicherheit, des INAIL-Regresses, des Ersatzes von materiellen und immateriellen Schäden, des Mobbings.